Wie nutze ich INTREST?

Abstimmung von Inhalten und Abläufen

Sie haben Interesse an der Verwendung von INTREST? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wenn Sie Interesse daran haben, das Daten- und Dienstleistungsangebot von INTREST zu nutzen, erhalten Sie nach den ersten Vorgesprächen Zugang zum geschützten Bereich. Dort stehen ausführliche Informationen zur Verfügung, z. B.:

  • Datenmodell
  • Schnittstelle
  • Datenbefüllung und Qualität
  • Prozessbeschreibungen

Auch Testzugang und Testdaten werden dann für Sie bereitgestellt. Im nächsten Schritt erstellen wir gemeinsam eine detaillierte Spezifikation, die folgende Aspekte detailliert festlegt:

  • Welche Daten aus INTREST sind interessant?
  • Welche Daten sollen in INTREST gehalten werden?
  • Wie sind die Prozesse und Abläufe zur
    • Datenlieferung an INTREST
    • Datenbezug aus INTREST
    • Datenverwaltung in INTREST
  • Welche Qualitätsanforderungen gibt es?
    • gelieferte Daten
    • bezogene Daten
  • Welche Prozesse erfordern gesonderte kommerzielle Vereinbarungen?
  • Wie sind die lizenzrechtlichen Bedingungen für Daten und benötigte Tools?

Damit sind für beide Seiten verlässliche Bedingungen für Datenlieferung und -bezug definiert. Diese bilden die Grundlage für eine vertragliche Regelung der Zusammenarbeit mit INTREST-Partnern. Als Nutzer erhalten Sie sodann Rechte und Zugang zum INTREST-Server für die abgestimmten Inhalte, das heißt zu den vereinbarten Objektschichten mit entsprechenden Rechten und freigegebenen Gebieten.

Kosten

Folgende Voraussetzungen müssen Dateneinpfleger, die an INTREST teilnehmen, unter anderem erfüllen:

  • Teilnahme an einer Basisschulung
  • Entrichtung einer pauschalen Grundgebühr für die notwendige Abstimmung und Dokumentation
  • Einrichtung von Serverzugriff

Weiterhin ist zu klären, ob für die Datenverwendung Kosten anfallen. Kostenneutral sind insbesondere Arbeitsplatzanwendungen der Verwaltung und der Verkehrsbetreiber mit verkehrlichem Bezug, wenn eine Einpflege von Daten in den Datenpool erfolgt. Für die Verwendung der INTREST-Daten für Internet-, Print- oder andere Anwendungen müssen Kosten entrichtet werden.

Lizenzkosten sind für die Bereitstellung von Tools wie INTREST-Editoren oder Zugriff-Clients für die Serverschnittstellen zu entrichten.

Rechtlichen Bedingungen - Datenüberlassungs- und Dienstleistungsvertrag

Gegenstand der vertraglichen Regelung zwischen dem VIB-INTREST-Betreiber (VIB: Abkürzung für Verkehrsinformationsagentur Bayern) und dem INTREST-Partner bei einer Datenverwendung durch den INTREST-Partner ohne Einpflege von Daten sind insbesondere:

  • die Lizenz-Bedingungen zu Datenverwendung
  • gegebenenfalls die Bereitstellung von Software zum Zugriff auf den Server (Zugriff-Client)

Pflegt der INTREST-Partner Daten ein, so umfasst der Vertrag zusätzlich Regelungen für:

  • die Datenüberlassung durch den Partner
  • die Verwendung der Daten durch den VIB-INTREST-Betreiber

Der Vertrag setzt voraus, dass durch den INTREST-Partner die zuvor gemeinsam definierten Qualitätsanforderungen an die Einpflege eingehalten werden.

INTREST-Betreiber und -Partner können den Vertrag jederzeit lösen.

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